Maßnahmen, die für eine zulässige Bildaufnahme getroffen werden müssen (§ 13 DSG)
- Der Verantwortliche muss die Bildaufnahmen vor einer Änderung schützen!
- Jeder Bildverarbeitungsvorgang – außer bei Echtzeitüberwachungen – muss protokolliert werden.
- Gibt es keinen Zweck mehr die Bildaufnahmen aufzubewahren, sind sie zu löschen. Eine länger als 72 Stunden andauernde Aufbewahrung muss verhältnismäßig sein und ist gesondert zu protokollieren und zu begründen. (§ 13 Abs 3 DSG)à
- Empfehlung: automatisches Überschreiben der Daten spätestens nach 72 Stunden!
- Aushang, dass der Bereich videoüberwacht wird und Grund („Dieses Geschäft ist durch Videoüberwachung gegen Übergriffe geschützt.“)
Verantwortliche für Bildaufnahmen bei MAGICFITMAGICFIT DORNBIRNKarl SchmelzenbachBildgasse 18, 6850 Dornbirn
MAGICFIT FELDKIRCH & BÜRS
Wolfgang Maurer Königshofstraße 57, 6800 Feldkirch
Einordnung der Bildaufnahmen
Auf Grund der obenangeführten Auswertung ist eine Bildaufnahme zulässig!
Muster: VEREINBARUNG ÜBER DIE VIDEOÜBERWACHUNG VON BETRIEBSRÄUMLICHKEITEN
Arbeitnehmer von MAGICFIT unterzeichnen diese Einwilligung
- Version
- V1.00
- Autor
- Wolfgang Maurer
Comments 1
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Wolfgang
Gabi/Alma bitte gleich solche Schilder über Amazon ordern