Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Aktuell

  • BETRIFFT ALLE MAGICFIT FILIALEN

    Weiterführende Unterlagen

    DATENSCHUTZ GRUNDVERORDNUNG (DSGVO) MAGICFIT

    AKTUELLE ÖFFNUNGSZEITEN

    SAUNA REGELN

    AGBs-Print.pdf



    ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


    1. Geltungsbereich

    Die allgemeinen Geschäftsbedingungen, in der jeweils gültigen Fassung, umfassen alle beteiligten Personengruppen und Nutzungsberechtigten der MAGICFIT Filialen. Die jeweils aktuelle Fassung wird über unsere Informationsseite unter dem Link: veröffentlicht.


    2. Vertragsbestimmungen - Mitgliedsvereinbarung

    2.1 Vertragsdauer

    Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit, mit einer Mindestvertragsdauer von 12 Monaten, abgeschlossen. Der Vertrag kann erstmals zum Ende der Mindestvertragsdauer; danach zum Ende eines jeden Vertragshalbjahres gekündigt werden. Durch eine monatliche Aufzahlung vor Vertragsbeginn, kann die Mindestvertragsdauer verkürzt werden.


    2.1.1 Aufzahlung "Variable Laufzeit"

    Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit, mit einer Mindestvertragsdauer von 4 Monaten, abgeschlossen. Der Vertrag kann erstmals zum Ende der Mindestvertragsdauer; danach mit einer 30 tägiger Kündigungsfrist - jederzeit gekündigt werden.


    2.1.2 Aufzahlung "Probe ohne Laufzeit"

    Der Vertrag wird mit einer Mindestvertragsdauer von einem Monat, abgeschlossen. Der Vertrag wird zum Ende der Mindestvertragsdauer gekündigt.


    2.2 Verträge mit Minderjährigen

    Verträge mit Minderjährigen (unter 18 Jahren) werden nur mit schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abgeschlossen.


    2.3 Vertragskopien

    Bei Vertragsabschluss wird dem Mitglied eine Kopie der Vertragsurkunde übergeben.


    2.4 Zahlungsvereinbarung

    Das Mitglied ist zu einer Zahlung der lt. Tarif bezeichneten Leistungen verpflichtet. Der Mitgliedsbeitrag ist im Voraus, spätestens bis zum 5. eines jeden Monats, zu entrichten. Der Mitgliedsbeitrag kann bar, mittels Überweisung oder Einzugsermächtigung bezahlt werden. lm Falle einer Überweisung, muss diese spätestens am 5. eines jeden Monats veranlasst worden sein. Im Falle einer Zahlung vor Ort, in einer MAGICFIT Filiale, muss diese bis spätestens 5. eines jeden Monats erfolgen.

    Für eine einmalige Vorauszahlung aller Beiträge, für die Mindestvertragsdauer von 12 Monaten, innerhalb von 10 Tagen ab Vertragsbeginn, wird ein Rabatt von 5% der Vertragssumme gewährt.


    2.4.1 Zahlungsverzug

    Gerät der Kunde mit den lt. Tarif vereinbarten Zahlungen mehr als vier Wochen in Verzug, werden sämtliche Zahlungen für den Rest der Vertragszeit sofort zur Zahlung fällig. Mahn- und Einbringungskosten werden je nach Aufwand berechnet. Betreibungskosten bei Zahlungsrückständen werden als Kosten gesondert und aufgeschlüsselt ausgewiesen.


    2.4.2 Verzugszinsen

    lm Falle eines Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 4 % p. a. in Rechnung gestellt.


    2.5 Änderungen von Mitgliedsdaten

    Das Mitglied hat uns jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Mobilnummer, Bankverbindung etc., unverzüglich mitzuteilen.


    2.6 Indexanpassung

    Jeweils nach Ablauf der Mindestvertragsdauer, im Folgejahres des unter Vertragsbeginn angeführten Datums der Vertragsvereinbarung erfolgt eine automatische Indexanpassung des bezeichneten Beitrages in der Höhe des Vorarlberger Lebenserhaltungskostenindex. Ausgangsbasis für diese Wertsicherung ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zuletzt verlautbarte Indexzahl. Schwankungen bis einschließlich 1% bleiben unberücksichtigt.


    2.7 Kündigung des Vertrages

    Eine vorzeitige Kündigung des Vertrages durch den Kunden ist vor Ablauf der Mindestvertragsdauer nicht möglich. Eine Kündigung des Vertrages mit Ablauf der Mindestvertragsdauer ist möglich. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und muss folgende Mindestangaben enthalten. Name und Anschrift des Kunden, Datum ab wann gekündigt wird bzw. Grund der Kündigung. Eine telefonische oder mündliche Kündigung ist nicht möglich. Die Kündigung gilt als rechtzeitig, wenn sie spätestens einen Monat vor Ablauf der Mindestvertragsdauer schriftlich übermittelt und von MAGICFIT bestätigt wurde.


    2.8 Rücktrittsrecht

    Der Kunde hat das Recht, 14 Tage nach Vertragsunterzeichnung ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Als Kosten fallen eine Stornogebühr von € 50,- und die Verrechnung sämtlicher beanspruchter Leistungen an. Diese Kosten werden dem Kunden verrechnet.


    2.9 Übertragbarkeit der Vertragsvereinbarungen

    Die in der Vertragsvereinbarung angeführten Leistungen sind nicht, auch nicht teilweise, auf dritte Personen übertragbar.


    2.10 Nichtinanspruchnahme von Leistungen

    Grundsätzlich ist bei Nichtinanspruchnahme der Leistungen von MAGICFIT keinerlei Reduktion oder Rückforderung von Beitragszahlungen sowie eine Anrechnung der versäumten Vertragszeit zu einem späteren Zeitpunkt möglich.



    3. Außerordentliche Vertragsauflösung

    3.1 Dauerhafte schwere gesundheitliche Beeinträchtigung

    Wird das Mitglied aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles länger als 30 Tage am Training gehindert, wird dem Mitglied der anteilige Monatsbeitrag in Form einer Stundung gut geschrieben. Die versäumte Trainingszeit kann nach Vertragsende nachgeholt werden. Dauert die Verhinderung länger als 60 Tage, kann das Mitglied den Vertrag mit sofortiger Wirkung auflösen. Als Nachweis für die Verhinderung ist die Bestätigung eines Allgemeinmediziners vorzulegen.

    Bei unklaren oder unverhältnismäßigen ärztlichen Bestätigungen behält sich MAGICFIT vor, auf Kosten des Mitglieds eine Nachuntersuchung durch einen Vertrauensarzt von MAGICFIT einzufordern.


    3.2 Schwangerschaft

    lm Falle einer Schwangerschaft kann das Mitglied den Vertrag zum Ende des laufenden Kalendermonats auflösen. Als Nachweis ist eine ärztliche Bestätigung oder der Mutter-Kind-Pass vorzulegen.


    3.3 Umzug

    Bei einem Umzug des Mitglieds außerhalb des Bundeslandes Vorarlberg kann das Mitglied den Vertrag zum Ende des laufenden Kalendermonats auflösen. Als Nachweis ist eine Meldebestätigung des neuen Wohnortes vorzulegen.


    3.4 Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MAGICFIT

    Bei mehrmaligem Verstoß gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen, besonders den unter Absatz 9 angeführten Punkten der Hausordnung und den unter Absatz 10 Regeln für den Wellness und Nassbereich angeführten Punkten, wird der Vertrag mit sofortiger Wirkung gekündigt.


    3.5 Abwicklung der außerordentlichen Vertragsauflösung

    Sollte ein angeführtes Ereignis eintreten, welches eine außerordentliche Vertragsauflösung zur Folge hat, kann ein schriftliches Ansuchen um außerordentliche Vertragsauflösung, an eine MAGICFIT Filiale gestellt werden. Ein entsprechendes Formblatt wird in jeder MAGICFIT Filiale ausgegeben. Mindestangaben sind: Name und Anschrift des Antragstellers, Begründung des Ansuchens und schriftliche Bestätigung.

    Als Kosten fallen eine Stornogebühr von € 50,-, die rückwirkende Aufzahlung "Variable Laufzeit" und die Verrechnung sämtlicher beanspruchter Leistungen an. Diese Endabrechnung ist vom Mitglied unmittelbar mit Vertragsende in voller Höhe zu begleichen.



    4. Aufzahlung "Stunden und Pausieren"

    Mit der Aufzahlung "Stunden und Pausieren" kann die Vertragszeit bis maximal 50% der Mindestvertragsdauer gestundet werden. Eine Stundung entbindet den Kunden nicht von den unter Punkt Zahlungsvereinbarung formulierten Inhalten.

    Die gesamten Stundungszeiten der Mindestvertragsdauer werden am Ende der Mindestvertragsdauer beitragsfrei angehängt. Der jeweilige Abrechnungszeitraum nach Ablauf der Mindestvertragsdauer entspricht immer der Mindestvertragsdauer bzw. des letzten Abrechnungszeitraumes bis zum Zeitraum einer gültigen Kündigung.


    4.1 Berechnung und Zurechnung von Gutschriften

    Um jede Gutschrift aufgrund einer Verhinderung ist gesondert von einer bereits bestehenden und in diesem Zusammenhang bereits genehmigten Gutschrift anzusuchen. Der Umfang aller Verhinderungen während der Mindestvertragsdauer wird in einer Gutschrift zusammengefasst und kann mit Ende der Mindestvertragsdauer eingelöst werden.


    4.2 Mindestdauer des versäumten Zeitraumes

    Die Mindestdauer des versäumten Zeitraumes muss vom Eintreten des Ereignisses, das zu einer Verhinderung führte, bis zur Beendigung desselben mehr als 7 Tage betragen.


    4.3 Höchstdauer des versäumten Zeitraumes

    Die Höchstdauer des versäumten Zeitraumes wird mit Eintreten des Ereignisses, das zu einer Verhinderung führte, maximal bis zum vereinbarten Vertragende gerechnet und darf 50% der Mindestvertragsdauer nicht überschreiten.


    4.4 Verfall von Gutschriften

    Der Kunde kann mit Ende der Mindestvertragsdauer seine Gutschrift in den MAGICFIT Filialen einlösen. Bei Nichtinanspruchnahme dieser Gutschrift innerhalb eines Jahres, vom Ende der Mindestvertragsdauer an, verfällt dieselbe. Auf Gutschriften können keine weiteren Verhinderungen angerechnet werden und sie sind auch nicht auf Dritte übertragbar.


    4.5 Schriftliches Ansuchen

    Das Ansuchen um eine Gutschrift für einen versäumten Zeitraum kann jederzeit innerhalb der vereinbarten Vertragszeit erfolgen. Die Form des schriftlichen Ansuchens sollte folgende Punkte beinhalten: Name und Anschrift des Antragstellers, Begründung des Ansuchens, genaue Zeitangabe des versäumten Zeitraumes. Ein Formblatt wird in jeder MAGICFIT Filiale ausgegeben.



    5. Haftung für Schäden, Krankheiten und Verletzungen

    Die Benutzung der Geräte bzw. der Anlagen von MAGICFIT erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr.

    Für jegliche Schäden, welche ein Kunde im Zusammenhang mit der Benützung einer MAGICFIT Anlage erleidet, insbesondere Schäden, die aus Unfällen, Verletzungen und Krankheiten bei der Benützung der Anlage und Geräten entstehen, besteht seitens von MAGICFIT und deren Mitarbeiter keinerlei Haftung.

    Das MAGICFIT-Team übernimmt insbesondere keine Haftung für Verletzungen oder sonstige Gesundheitsbeeinträchtigungen, die ein Trainingsgast dadurch erleiden, dass er nicht körperlich gesund und nicht im Stande ist, mit der von ihm gewählten Trainingsart oder Intensität zu trainieren. Das MAGICFIT-Team ersucht alle Trainingsgäste, das Training stets nach den individuellen körperlichen und konstitutionellen Fähigkeiten auszurichten.

    Die Haftung für Schäden aus einer Überforderung oder Überanstrengung, wie auch durch falsche, nicht der ursprünglichen Nutzung von Inventar der MAGICFIT Filialen entstandene Schäden, können daher in keinen Fall übernommen werden.


    5.1 Verlust von Wertgegenständen

    Für den Verlust oder Beschädigung von mitgebrachten Wertgegenständen wird nicht gehaftet. Der Kunde hat die Möglichkeit, Wertgegenstände in einem versperrbaren Kasten aufzubewahren.


    5.2 Haftung für vom Kunden verursachte Schäden

    Für Schäden, welche der Kunde im Zusammenhang mit der Benützung der MAGICFIT Anlagen verursacht, haftet der Kunde. Er hat die Möglichkeit, Schäden selbst oder von einer kompetenten dritten Person bzw. Unternehmen beheben zu lassen. Erfolgt diese Behebung nicht sofort, wird von Seiten von MAGICFIT ein Auftrag zur Behebung des Schadens an ein geeignetes Unternehmen weitergeleitet. Die Kosten übernimmt der Verursacher des Schadens.



    6. Mitgliedskarte

    Unsere Mitgliedskarte ist ein Datenträger für berührungslose Lesevorrichtungen im Bereich der Personenidentifikation, der Berechtigungssteuerung sowie für den bargeldlosen Zahlungsverkehr (elektronische Geldbörse). Diese Mitgliedskarte berechtigt das Mitglied zur Benützung der lt. Tarif bezeichneten Leistungen während ihrer ganzen Gültigkeitsdauer und innerhalb der bei uns geltenden Öffnungszeiten. Deshalb muss die Mitgliedskarte bei jedem Besuch unaufgefordert, mit dem Lesekopf, am jeweiligen Check In Point in Verbindung gebracht werden.

    Die Mitgliedskarte ist nicht übertragbar. Zuwiderhandeln hat eine Besitzstörungsklage und eine Anzeige zur Folge. Weiters wird eine Verwaltungspauschale in der Höhe von € 500.- verrechnet.


    7. Öffnungs- und Betriebszeiten

    Die aktuellen Öffnungszeiten sind im Eingangsbereich aller MAGICFIT Filialen angebracht und in diversen Social-Media Plattformen bzw. unter Öffnungszeiten veröffentlicht.

    Über die Sommermonate Juli und August kann es zu einer Reduzierung der Öffnungszeiten kommen.


    7.1 Betreute Zeiten

    In den betreuten Zeiten ist mindestens ein MAGICFIT Mitarbeiter vor Ort. Der Sauna- und Wellness- Bereich ist nur während der betreuten Zeiten nutzbar.


    7.2 Unbetreute Zeiten

    Die MAGICFIT Filialen Feldkirch und Bürs sind für Mitglieder mit einem aktuell gültigen ABO und einer Trainingsfreigabe 24 Stunden nutzbar. Für alle anderen Personen ist der Zutritt außerhalb der betreuten Zeiten verboten. Zuwiderhandeln hat eine Besitzstörungsklage und eine Anzeige zur Folge. Weiters wird eine Verwaltungspauschale in der Höhe von € 500.- verrechnet.


    7.3 Einlass durch anwesende Nutzungsberechtigte

    Der Einlass von nicht nutzungsberechtigten Personen außerhalb der betreuten Zeiten ist, ohne vorherige Freigabe durch die zentrale Studioaufsicht, verboten. Die zentrale Studioaufsicht ist über die im Eingangsbereich angebrachte Notfallnummer erreichbar. Zuwiderhandeln hat eine Sperrung der Zugangsberechtigung zur Folge.


    7.4 Videoüberwachung

    Unsere MAGICFIT Filialen sind im Sinne der DATENSCHUTZ GRUNDVERORDNUNG (DSGVO) MAGICFIT Video überwacht.


    7.5 Betriebsunterbrechung

    Bei Umbauten, Wartungen und zu Reinigungszwecken kann der Betrieb bis zu 2 Wochen geschlossen bleiben. Für diesen Zweck gibt es keine Gutschrift für laufende Abos.


    7.6 Terminversäumnis

    Wenn ein Termin zu einer vereinbarten Trainingseinheit, nicht bis spätestens 1 Tag vor dem Termin abgesagt wird, ist eine Trainerstunden-Pauschale von € 35.- zu bezahlen.


    7.7 Foto und Filmaufnahmen

    Foto- und Filmaufnahmen im Bereich der Duschen und in den Umkleideräumen, gleich zu welchem Zweck, sind verboten. Das Anfertigen von gewerblichen Foto- und Filmaufnahmen ohne Genehmigung durch MAGICFIT ist untersagt. Beim Anfertigen von privaten Foto- und Filmaufnahmen ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht Dritter (Recht am eigenen Bild) und unsere Datenschutzverordnung zu beachten.


    8. Weisungsberechtigung

    Die anwesenden Mitarbeiter sind berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Studiobetriebes, der Ordnung und Sicherheit oder zur Einhaltung insbesondere der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung dieser Weisung wird das Mitglied vorerst abgemahnt und bei wiederholtem Nichtbeachten wird das Mitglied des Studios verweisen bzw. die Außerordentliche Vertragsauflösung ausgesprochen; Letzteres unter Wahrung der sich aus dem Vertrag ergebenen Zahlungsverpflichtungen des Kunden.


    8.1 Medizinische Basisuntersuchung

    MAGICFIT kann während der gesamten Vertragszeit vom Kunden medizinische Basis- und Folgeuntersuchungen einfordern. Die zusätzlichen Kosten, welche aus diesen Untersuchungen entstehen, werden vom Kunden selbst oder dessen Versicherung getragen. Das Untersuchungsergebnis muss MAGICFIT bzw. einem Vertrauensarzt zur Verfügung gestellt werden.



    9. Hausordnung

    9.1 Verhaltensregeln in MAGICFIT Filialen

    Wir legen besonderen Wert auf ein persönliches, menschliches Miteinander. Das Mitglied hat daher, in zumutbarer Weise, auf die Interessen anderer im Studio Rücksicht zu nehmen. Wir sehen unsere MAGICFIT Filialen auch als einen Ort der sozialen und kommunikativen Begegnung. Wir respektieren und schätzen unsere Mitglieder aus den verschiedensten Ländern und bitten alle, im Interesse des kommunikativen Austauschs, wenn möglich, Deutsch und Englisch als Studiosprache zu akzeptieren.

    Bitte vermeiden Sie unnötigen Lärm oder Schreien beim Training, intensives Training kann auch leise erfolgen.

    Bitte achten Sie in allen Bereichen der MAGICFIT Filialen auf Sauberkeit und Hygiene. Befolgen Sie die Hinweise in diesen Bereichen. Das Reservieren von Trainingsgeräten während Satzpausen, oder auch aus anderen Gründen, ist nicht erlaubt.


    9.1.1 Telefonieren und Musikquellen

    Bitte nehmen sie Rücksicht auf Andere und telefonieren sie nur in der ausgewiesenen Zone im Eingangsbereich der jeweiligen MAGICFIT Filiale. In allen anderen Bereichen gilt ein Handyverbot, es sei denn, das Handy wird als Musikquelle genutzt. Eigene Musikquellen dürfen nur mit Kopfhörer genutzt werden.


    9.2 Hygienerichtlinien

    In allen MAGICFIT Filialen gibt es zahlreiche Hygienestationen. Jede Hygienestation besteht aus einem Papierspender mit Einwegtüchern, einer Halterung mit einem Flächendesinfektionsmittel und einem Mülleimer, in dem die gebrauchten Einwegtücher nach Gebrauch zu versorgen sind. Bei einigen Hygienestationen ist zusätzlich eine Halterung mit einem Desinfektionsmittel für die Hände angebracht.

    Vor und nach dem Training wird empfohlen, die Hände mit der dafür vorgesehenen Handdesinfektion zu reinigen.

    Nach Benützung von Trainingsgeräten müssen diese mit den dafür vorgesehenen Desinfektionssprays und Tüchern von Schweiß und sonstigen benutzerverursachten Schmutz gereinigt werden. Das betrifft insbesondere die Flächen, die mit den Händen direkt berührt wurden.


    9.2.1 Abstand halten

    Halten Sie eine dauerhafte Distanz von mindestens einem Meter zwischen Ihnen und einer anderen Person. Wenn während notwendiger Unterstützungsleistungen (z.B. Hilfestellung) die Einhaltung des körperlichen Abstandes nicht gewährleistet werden kann, so ist der Kontakt auf gleicher Gesichtshöhe zu vermeiden.

    Ausnahme: Für Kinder im Alter bis zu 8 Jahren ist aufgrund des Wunsches des Kindes nach Nähe und Geborgenheit und dort wo ein Abstand im Alltag nicht durchgehend möglich ist.


    9.2.2 Trainieren mit Krankheitssymptomen

    In Sinne einer Epidemiologischen Prävention bitten wir sie, auch bei leichten Krankheitssymptomen, wie Husten, Schnupfen usw., auf ein Training zu verzichten. Die anwesenden Mitarbeiter haben das Recht Mitglieder, bei Anzeichen von Krankheitssymptomen, temporär, ein Training zu untersagen.


    9.3 Trainingsutensilien

    Die Grundausstattung an Trainingsutensilien zählen neben einer bequemen Trainingsbekleidung (Sporthose und T-Shirt bzw. Trainingsanzug), stabilen Turnschuhe,(keinesfalls Straßenschuhe, nicht Barfuß und keine Flip-Flops), mit einer robusten Ballendämpfung und grafitfreier Sohle, sowie einem mindestens handtuchgroßen Schweißtuch, welches aus hygienetechnischen Gründen für den Trainingsbetrieb zwingend vorgeschrieben ist.

    Das Trainieren mit freiem bzw. nur teilweise bekleidetem Oberkörper ist nicht erlaubt.


    9.3.1 Schweißtuch (Handtuch)

    Aus hygienischen Gründen ist die Nutzung der Trainingsgeräte nur mit handtuchgroßen Schweißtuch erlaubt. Dieses Schweißtuch ist vor deren Benützung auf alle Trainingsgeräte, Matten und Bänke und sonstigen nutzbaren Trainingsutensilien zu legen. Kommt es bei längerer Nutzung von Trainingsgeräten, beispielsweise bei Herz-Kreislaufgeräten, zu Schweiß – Ansammlungen, auf oder neben dem Gerät, ist das Training zwischenzeitlich zu unterbrechen und das Trainingsgerät bzw. das Umfeld zu reinigen. Bei der längeren Nutzung von Herz-Kreislaufgeräten wird ein zweites Schweißtuch empfohlen.


    9.3.3 Stark verschwitzte Trainingsbekleidung

    Wenn die Trainingsbekleidung durch vorherige Trainingsbelastungen, wie zum Beispiel Ausdauertraining, stark verschwitzt ist, muss diese Trainingsbekleidung gewechselt werden, bevor man andere Trainingsgeräte außerhalb des Herz-Kreislaufbereiches nutzt.


    9.4 Handhabung von Trainingsgeräten und Trainingsutensilien

    Trainingsgeräte dürfen nur ihrem Verwendungszweck entsprechend benutzt werden. Alle Trainingsgäste und Mitglieder, müssen ihr Training stets nach den individuellen körperlichen und konstitutionellen Fähigkeiten ausrichten. Die falsche Nutzung von Trainingsgeräten gefährdet den Nutzer, Dritte und die dauerhafte Funktion der Trainingsgeräte.

    Sollte ein Trainingsgast oder Mitglied keine Kenntnis über die fachgerechte Handhabung der Trainingsgeräte haben, ist die temporäre Buchung des Betreuungspaketes zwingend vorgeschrieben. Alternativ können die notwendigen Fähigkeiten auch über Personal Training erworben werden.


    9.4.1 Versorgen von Trainingsutensilien

    Alle Trainingsgeräte sind pfleglich zu behandeln. Sämtliche bewegliche Trainingsutensilien müssen immer wieder an den dafür vorgesehenen Platz versorgt werden. Werden zusätzliche, zum Beispiel Gewichtsscheiben auf ein Gerät gegeben, müssen diese nach Vollendung der Übungen wieder entfernt und an den für sie vorgesehenen Platz versorgt werden.


    9.4.2 Trainingshilfen

    Das Verwenden von Trainingshilfen (z.B. Zugentlastungen aus Metall) ist nur im Freihantelbereich gestattet, ansonsten aber komplett untersagt. Die Verwendung von Magnesium ist verboten. Für das rutschfreie Training werden Trainingshandschuhe empfohlen


    9.5 Suchtmittelverbot

    Es ist dem Mitglied untersagt, im Studio zu rauchen, alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Im allen MAGICFIT Filialen besteht Rauchverbot!


    9.6 Arzneimittel und leistungsfördernde Substanzen

    Es ist allen Nutzern von MAGICFIT Filialen untersagt verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstige verschreibungspflichtige oder nicht zugelassene Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit erhöhen sollen (z.B. Anabolika, Steroide) mitzubringen. In gleicher Weise ist es Nutzern von MAGICFIT Filialen untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Verstöße gegen diese Regelung werden ohne Ausnahme zur Anzeige gebracht und haben eine sofortige außerordentliche Vertragsauflösung zur Folge.


    9.7 Handeln von Produkten

    Allen Nutzern ist der Handel und Verkauf von Produkten aller Art, in den MAGICFIT Filialen untersagt. Das beinhaltet auch das Platzieren von Produkten oder das Platzieren von Werbemitteln. Ausnahmen bilden Produkte, die von der Geschäftsleitung schriftlich freigegeben wurden.


    9.8 Mitbringen von Begleitpersonen

    Das Mitbringen von Begleitpersonen (auch Kindern) und Tieren in das Studio ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Im Einzelfall kann das aber mit dem anwesenden Mitarbeiter abgeklärt werden. Von dieser Regelung sind Mitarbeiter ausgenommen.


    9.9 Anbieten von Trainingsdienstleistungen (Personal Training)

    Das entgeltliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen ist nicht gestattet, sofern nichts anderes mit der Geschäftsführung vereinbart wurde.


    9.10 Getränke und Verzehr

    Egal ob sie ihre Getränke selbst mitnehmen oder sich über unsere Getränke - Schankanlagen bedienen, Getränke dürfen nur aus geschlossenen Einheiten, wie Trinkflaschen, konsumiert werden. Einheiten aus Glas oder anderen nicht bruchsicheren Materialien sind nicht gestattet. Das Abstellen von Trinkflaschen auf Trainingsgeräten ist nicht erlaubt. Der Verzehr von Nahrungsmitteln ist nur im ausgewiesenen Bereich an der Rezeption der jeweiligen MAGICFIT Filiale erlaubt.


    9.11 Betretungsverbot

    Für Bereiche, die mit „Nur für Mitarbeiter“ (zum Beispiel: Rezeption, Büroeinheiten, Lagerräumlichkeiten) ausgewiesen oder beschrieben sind, besteht ein Betretungsverbot.


    9.12 Fundgegenstände

    Gefundene Gegenstände werden in Verwahrung genommen. Einen Überblick über gefundene Gegenstände, finden sie unter http://www.magicfit-news.at

    Nach Ablauf eines Monats werden Fundgegenstände, die einen Neuwert von mehr als € 20,- haben an das Fundamt weitergegeben oder entsorgt.


    9.13 Mitgebrachte Gegenstände

    Alle vom Mitglied mitgebrachten Wertgegenstände, Bekleidung und sämtliche anderen mitgebrachte Utensilien, die nicht für den Aufenthalt in einer MAGICFIT Filiale benötigt werden, sind in den dafür vorgesehenen versperrbaren Umkleidekästen unterzubringen. Das gilt auch für Straßenschuhe und Taschen. Eine Dauerbelegung der Umkleidekästen ist verboten. Nach jedem Besuch muss der Umkleidekasten geleert und sauber hinterlassen werden. Die Türe des Umkleidekastens wird nach der Nutzung geschlossen, aber nicht versperrt.


    9.14 Nutzung von Kursräumlichkeiten

    Die Nutzung der Kursräumlichkeiten und deren Utensilien, ist außerhalb der Kurszeiten und außerhalb der freigegebenen Personaltrainingseinheiten nicht erlaubt. Mitarbeiter haben die Möglichkeit Teilbereiche der Kursräumlichkeiten und Kursutensilien temporär, auch außerhalb der Kurszeiten freizugeben. Selbsterklärend trägt dieser Mitarbeiter die Verantwortung für fachgerechte Nutzung und haftet für allfällige Schäden, die sich aufgrund einer nicht fachgerechten Nutzung herleiten lassen.


    10. Regeln für Wellness und Nassbereich

    Die Sauna bzw. der Wellness - Bereich kann während der betreuten Öffnungszeiten der MAGICFIT Filialen benutzt werden. Es gibt in jeder Filiale Zeiten, in denen nur Frauen Zugang zum Wellnessbereich haben. Diese Zeiten werden in der jeweiligen MAGICFIT Filiale veröffentlicht.


    Das Betreten des Nassbereiches mit Straßen- und Sportbekleidung ist nicht gestattet.


    Der Zugang in den Wellnessbereich ist für Nutzer unter dem 16. Lebensjahr nur mit Freigabe des anwesenden Mitarbeiters erlaubt


    Jeder Nutzer hat ein großes Handtuch in die Sauna mitzunehmen und muss darauf achten, dass er in der Sauna stets auf seinem Handtuch sitzt bzw. liegt und kein Schweiß auf die Holzpritschen bzw. Liegen kommt.


    Es wird empfohlen, handelsübliche Badeschuhe und einen Bademandel anzuziehen.


    Handys, Spielkonsolen und andere Lärmquellen sind nicht erlaubt. Im gesamten Wellnessbereich besteht ein Verbot von sämtlichen mitgebrachten, elektronischen Geräten


    Die Nutzung der Sauna ist nur ohne Kleidung (auch keine Unterwäsche) erlaubt.


    Duschen Sie, bevor Sie den Wellnessbereich betreten.


    Aufgrund möglicher gesundheitlicher Schäden sind Alkoholaufgüsse behördlich untersagt. Es dürfen nur die Aufgüsse, die von MAGICFIT bereitgestellt sind, verwendet werden. Aufgüsse, die selbst mitgebracht werden, müssen von einem Mitarbeiter freigegeben werden. Aufgüsse werden nur nach Absprache mit den anderen Nutzern durchgeführt.


    Es ist nicht erlaubt, Körperpflege über den normalen Rahmen hinaus (z.B. Peeling, rasieren, Nägel schneiden usw.) durchzuführen. Bitte vergessen Sie auch nicht auf ihre Dusch, Pflege- und Kosmetikartikel.


    11. Gerichtsstand

    Der Nutzer anerkennt ausdrücklich den ausschließlichen Gerichtsstand am Sitz der jeweiligen MAGICFIT Filiale an und verzichtet auf den Gerichtsstand an seinem Wohnsitz.


    12. Schlussbestimungen

    Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auf unserer Internetseite http://www.magicfit-news.at bekanntgegeben. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie deren übrige Bestimmungen unberührt.

Share