1. Einleitung
Dieses Präventionskonzept enthält die Rahmenvorgaben für den sicheren Betrieb von Fitnesseinrichtungen während der Corona-Pandemie. Auf Basis der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung (COVID-19-SchuMaV) werden die betrieblichen Maßnahmen laufend an jeweils gültige Verordnung (Aktuelle Verordnungen: https://bit.ly/3eSm2kh) angepasst und das Präventionskonzept stetig erweitertet und überarbeitet. Das Konzept soll aufzeigen, wie im Rahmen der nach wie vor geltenden, übergeordneten COVID-19-SchuMaV sicheres Training im Fitnessstudio stattfinden kann. Die Gesundheits- und Fitnesscenter erfüllen hierbei eine wichtige volkswirtschaftliche Aufgabe im Bereich der Gesundheitsförderung. Das gezielte Kraft- und Ausdauertraining stärkt das Immunsystem sowie die physische und psychische Gesundheit.
2. Sinn und Ziel
Das Ziel, der in diesem Präventionskonzept beschriebenen Maßnahmen, ist es, die Kunden vor einer Ansteckung unter Einhaltung der gesundheitlichen/epidemiologischen Vorgaben des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, zu schützen. Es sind bis zum zweiten Lock-Down der Fitnessbetriebe keine Clusterbildungen des Coronavirus in den gewerblichen Anlagen nachgewiesen worden. Die Verantwortung zur Umsetzung des Präventionskonzeptes liegt beim einzelnen Betreiber und seinen Mitarbeitern.
3. Pflichten der Betriebsstätte
Risikoanalyse
Jeder Inhaber einer Betriebsstätte hat aus Sicherheitsgründen ein Präventionskonzept zu erstellen. Dieses Konzept basiert auf einer Risikoanalyse, welche die Abläufe im Betrieb berücksichtigt. Wird über Punkt 7 geregelt
Folgende Risikofaktoren sind abzuwägen
Wie hoch ist die Kontaktintensität bei der Durchführung des Betriebs?
Wie viele Kontakte sind in den jeweiligen Prozessabläufen (zB. Gruppenkurse, Trainingsbetreuung, Umkleide, Wellnessbereiche usw.) möglich?
Sind bei der Durchführung des Betriebs die Abstands-/Hygieneregeln organisierbar?
Wird über Punkt 8 geregelt
COVID19-Präventionskonzept
Der Inhaber hat dies auf Basis der Risikoanalyse zu erstellen und die Maßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos in allen Bereichen zu beschreiben.
Schulung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu COVID19 relevanten Fragestellungen, wie z.B. Contact-Tracing, Besonderheiten hinsichtlich der notwendigen Eigenschutz- und Fremdschutzmaßnahmen sowie der erforderlichen Hygieneregelungen, Vorgehen beim Auftreten von Symptomen und im Verdachtsfall. Spezifische Verhaltensregeln, angepasst an die Art und Funktion der jeweils auszuübenden Tätigkeiten und der Betriebsstätte.
Grundregelungen für die Bereiche Office, Gastronomie, Sanitär/Wellness bzw. Kursbereich und Trainingsfläche.
Steuerung der Kundenströme, um Ansammlungen von Kundengruppen zu verhindern (besonders Eingangs-/Ausgangsbereich, Office, Garderoben, Gastronomie und Sanitäranlagen.
Zusammenarbeit mit den Behörden im Falle der behördlichen Erhebung über das Auftreten einer COVID19-Erkrankung gem. §5 Abs. Epidemiegesetz. Contact-Tracing ist unbedingt erforderlich. Namen und Kontaktdaten der möglichen Kategorie I und Kategorie II Personen sind bis zu 28 Tage aufzubewahren, um die Erhebungen der Behörden unterstützen und beschleunigen zu können. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs 1 lit f DSGVO im Sinne der dort erforderlichen Interessenabwägung gerechtfertigt, da der Gesundheitsschutz der Kontaktpersonen im Sinne einer raschen Erreichbarkeit den Eingriff, bei einer freiwilligen besuchten Betriebsstätte seine Kontaktdaten bekanntzugeben, überwiegt.
COVID19-Beauftragter
Es ist zusätzlich ein ausgebildeter COVID19-Beauftragter zu bestellen und diesen unbedingt im Hinblick auch auf datenschutzrechtliche Fragestellungen zu schulen.
Dieser ist für die Umsetzung des COVID19-Präventivkonzeptes verantwortlich und dient als primäre Ansprechperson für die Behörde. Die Letztverantwortung liegt jedoch immer beim Inhaber der Betriebsstätte.
4. Allgemeines/Kontaktmöglichkeiten
Daten der Betriebsstätten
Name/Firma der Betriebsstätten:
MAGICFIT Bürs
Fabrik Lünersee 6. Stock
6700 Bürs
+43 5552 34777
MAGICFIT Feldkirch
Königshofstr. 57
6800 Feldkirch
+43 5522 81380
Betriebsinhaber:
Maurer Wolfgang
Daten COVID-19-Beauftragte:
Maurer Nadja
5. Darstellung der infrastrukturellen Ist-Situation
https://g.page/magicfit-buers?we
https://g.page/magicfit-feldkirch?we
Öffnungszeiten
Sperrtage: keine
Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Betrieb
Gesamtzahl der Mitarbeiter: 5
Davon im Mitgliederkontakt: 5
Kontaktdaten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter liegen im Betrieb auf:
x Ja □ Nein
6. Sanitäranlagen und Hygieneausstattung
Toilettenanlagen
2 WC Anlagen vorhanden (Damen/Herren)
Damen WC:
Toilettenanlagen: 2
Waschbecken: 1
Seifenspender und Handtuchspender: 1
Handdesinfektion: 1
Herren WC:
Toilettenanlage: 1
Pissoirs: 2
Waschbecken: 1
Seifenspender und Handtuchspender: 1
Handdesinfektion: 1
Umkleidebereich
Handdesinfektion: 1 (Herren)
Flächendesinfektion: 1 (Herren)
Handtuchspender: 1 (Herren)
Handdesinfektion: 1 (Damen)
Flächendesinfektion: 1 (Damen)
Handtuchspender: 1 (Damen)
Wellnessbereich
Finnische Sauna: 1
Duschen: 10
Flächendesinfektionsspender: 2
Handtuchspender: 2
Trainingsbereich
Flächendesinfektionsspender: 6
Handtuchspender: 6
Händedesinfektionsspender: 1 (Reception)
Eingangsbereich:
Handdesinfektion: 1
Handtuchspender: 1
Mitarbeiterbereich
Flächendesinfektionsspender: 1
Händedesinfektionsspender: 1
Handtuchspender: 1
7. Risikoanalyse
Beschreibung der Risikoparameter
Zu erwartendes Mitgliederaufkommen pro Tag: 200
Max. Anzahl von gleichzeitig anwesenden Personen: 50
Wie findet die Personenerfassung statt (mit- und ohne Personalkontakt):
Die Personen werden durch ein automatisches Check In/Out System ohne Personalkontakt erfasst. Bei Einzeleintritten werden die Kunden an der Rezeption mit Personalkontakt erfasst.
Trainingsfläche
Während der Sportausübung ist auf die Einhaltung der Mindestabstände von 2 m unbedingt zu achten. Die Positionierung der Geräte ist so gewählt, dass sich die Wegfindung automatisch ergibt so dass der Mindestabstand immer eingehalten werden kann. Sollte dies nicht möglich sein, werden die Kunden jeweils 1 Gerät Abstand zur Übungsausführung halten.
Trainingsbetreuung
Ist bei Trainingsbetreuung der Mindestabstand von 2 Meter nicht einhaltbar, ist das Tragen einer FFP2 Maske Pflicht.
Gruppentraining
In dieser Filiale werden keine Gruppenkurse angeboten.
Ausgabe der Speisen und Getränke
□ Durch das Personal
X In Selbstbedienung bei den Getränkeautomaten
8. Risikobeurteilung
Studien belegen, dass in Fitnessanlagen ein äußerst geringes Risiko besteht, sich mit dem Coronavirus zu infizieren. Bereits vor der Pandemie haben Fitnessbetriebe auf die Einhaltung von Hygiene- und Sicherheitsbestimmungen geachtet. Somit müssen mit diesem Präventionskonzept nur minimale Ergänzungen im Ablauf in den Betrieben vorgenommen werden. Dies betrifft den Ein- und Ausgangsbereich, Sanitäranlagen, Umkleiden und Gruppentrainings. Diese Maßnahmen sind in der folgenden Maßnahmenplanung beschrieben.
9. Maßnahmenplanung
Regelungen zur Steuerung der Besuchergruppen
Die Besucher der bereitgestellten Trainingsflächen sind beim Betreten der Betriebsstätte zu registrieren. Mittels automatisiertem Check In/Check Out-System werden alle Besucher zeitgenau erfasst. Eine Rückverfolgung ist aus diesem Grund immer gewährleistet.
Entzerrungsmaßnahmen
Entsprechend der jeweils gültigen gesetzlichen Verordnungen ist ein Mindestabstand von 2 m zwischen Personen einzuhalten. Dieser Mindestabstand zwischen Personen wird sichergestellt durch:
fixe Maßnahmen:
- Die Geräte sind so positioniert, dass kein face to face Kontakt vorliegt und sich die Wegfindung automatisch ergibt
- Personenbeschränkungen im Wellnessbereich werden den behördlichen Auflagen angepasst pro Kabine angeschrieben – Zeitraum Juni bis Juli Wellnessbereich ganz gesperrt
- Ohne Saunabetrieb wird der Frischluftanteil der Belüftung auf 90 % gestellt
- So lange die Pandemie gesundheitliche Auswirkungen hat empfehlen wir unseren Kunden die Sanitäranlagen wie Umkleiden und Duschen nicht zu nutzen
Kennzeichnungen:
- Aufsteller
- Aushänge
Teilnehmerbeschränkung bei Gruppenkursen
In dieser Filiale werden keine Gruppenkurse angeboten
10. Sicherheits- und Hygienemaßnahmen in der Betriebsstätte
Sicherheits- und Hygienemaßnahmen für Betreiberinnen und Betreiber sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Mitarbeiter halten zu Kunden und untereinander den Mindestabstand von 2 m
- Desinfektionsspender im Mitarbeiter- und Büroräumlichkeiten vorhanden
- Regelmäßig die Arbeitsplätze und Aufenthaltsräume desinfizieren (PC, Maus,
Tastatur, Berührungsflächen, Tische, etc.)
- Information der Mitarbeitenden und anderen betroffenen Personen über die Vorgaben und Maßnahmen
- Hinweisschilder und Information über Nies- und Hustenetikette, Handhygiene
- Regelmäßige Schulungen und Unterweisungen
- Tragen einer FFP2 Maske bei Kundenkontakt Indoor, sofern keine sonstigen geeigneten Schutzvorrichtungen zur räumlichen Trennung (z.B. Plexiglasscheibe) vorhanden sind
- Kein Händeschütteln
Sicherheits- und Hygienemaßnahmen für Mitglieder
Aushänge, Aufsteller oder Digital Screens sind im Eingangsbereich bzw. in der Betriebsstätte für Kunden gut einsehbar angebracht.
Dieses beinhaltet:
- Fernbleiben im Krankheitsfall, wenn man sich krank fühlt oder Symptome zeigt
- Fernbleiben, falls Kontakt zu bestätigten Fällen bzw. Verdachtsfällen gegeben war
- Information für Kunden über Krankheitszeichen und Symptome im Vorfeld
- Hinweise für Kunden über richtiges Niesen und Husten
- Information über Mund-Nasen-Schutz und das Einhalten der Mindestabstände
- Information für Kunden über das Desinfizieren der Hände vor Sportausübung bzw. das Desinfizieren der benutzten Geräte nach dem Training
-
Hygienebestimmungen im gesamten Betrieb
- Handdesinfektion/Händewaschen bei Ankunft
- Desinfektionsspender wurden an zentralen Punkten aufgestellt.
- Kontrolle aller Desinfektions- und Seifenspender in regelmäßigen Abständen, insbesondere auf Fülle und Funktion
- Regelmäßiges Stoßlüften
- Betreten, Verlassen und Aufenthalt in den Räumlichkeiten mit FFP2 Maske (außer bei der Sportausübung)
- Masken für Gäste sind im Bedarfsfall vorhanden
- Regelmäßige Reinigung bzw. Desinfektion aller Kontaktoberflächen
- Richtlinien für Verhalten bei Auftreten von COVID-19-Symptomen (Mitarbeiter/Kunden)
- Bei Krankheit oder unwohl fühlen: Zuhause bleiben oder die Betriebsstätte sofort verlassen
- Mindestabstände einhalten
Reinigungskonzept und Hygienevorschriften für alle Flächen und Räume
- Reinigungs- und Desinfektionspläne für alle Bereiche liegen in der Betriebstätte auf
- Produktdatenblätter für alle Reinigungs- und Desinfektionsmittel sind vorhanden
- Anweisungen zur Reinigung und Desinfektion für Geräte, Sanitäre Anlagen, Flächen, u.a. liegen auf
- Seife, Reinigungs- und Desinfektionsmittel in allen sanitären Einrichtungen sind ausreichend vorhanden
- Handtuchspender (Papier) bzw. hygienegeprüfte Handtrocknersysteme stehen in allen sanitären Einrichtungen zur Verfügung
- Dokumentationsblätter für die Reinigung und Desinfektion sind vorhanden
- Externe Reinigungsunternehmen wurden informiert und unterwiesen
11. Mitarbeiterschulung
Das Team wird in den Bereichen Symptome, Eigenschutz/Fremdschutzmaßnahmen, Hygieneregelungen und Vorgehen bei Auftreten von Symptomen im Verdachtsfall geschult und unterwiesen.
Schulungsmaßnahmen der Mitarbeiter werden dokumentiert. Unterschriftenliste(n) der geschulten Mitarbeiter/Innen liegt auf.
Folgende Punkte wurden/werden geschult:
- Persönliche Hygiene
- Umsetzung der Covid-19 Maßnahmen des Betriebes
- Korrekte Verwendung des MNS
- Verhaltensregeln für Mitarbeiter untereinander
- Verhaltensregeln für die Mitgliederkommunikation
- Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen im Betrieb
- Vorgangsweise in einem Verdachtsfall
- Vorgangsweise für Luftwechsel (Lüften, wann, wie lange, wie)
- Organisatorische Maßnahmen (z.B. Einteilung in fixe, getrennte Teams, Dienstzeitenprotokolle für das Contact-Tracing aufbewahren)
12. Ablauf bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion im Betrieb
1. COVID-19-Ansprechperson im Betrieb informiert die örtlich zuständige Gesundheitsbehörde
2. Weitere Schritte werden von der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde verfügt
3. Testungen und ähnliche Maßnahmen erfolgen auf Anweisung der Gesundheitsbehörde
4. Der Betrieb unterstützt die Umsetzung der Maßnahmen
5. Dokumentation durch die COVID-19-Ansprechperson des Betriebs, welche Personen Kontakt zur betroffenen Person hatten sowie Art des Kontaktes, mit Unterstützung der Personenregistrierung
6. Bei Bestätigung eines Erkrankungsfalls erfolgen weitere Maßnahmen auf Anweisung der Gesundheitsbehörde
13. Wichtige Links
Gesundheitscheckliste:
https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkt…eitscheckliste/
Anleitung richtiges Händewaschen:
Anleitung richtige Handdesinfektion:
https://www.meduniwien.ac.at/hp/fileadmin/k…reibtechnik.jpg
Anleitung richtige Husten- und Niesetikette:
Hinweis auf die Stopp-Corona App:
https://www.stopp-corona.at/SPORTUNION Salzburg:
https://sportunion.at/sbg/corona-virus/
Sport Austria:
https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkt…um-coronavirus/
Fachsportspezifische Empfehlungen:
https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkt…formationen-zum coronavirus/handlungsempfehlungen-fuer-sportvereine-und-sportstaettenbetreiber/
- Version
- V1.00
- Autor
- Wolfgang Maurer